„Meine Gastherme läuft noch, muss ich jetzt trotzdem etwas tun?“
Eine pauschale Pflicht besteht nicht, solange die Anlage zuverlässig läuft und noch nicht überaltert ist. Fällt sie aus oder erreicht sie ein Alter von etwa zwanzig Jahren, ändert sich das Bild, weil der Wirkungsgrad spürbar sinkt und ein Austausch ansteht. Bis dahin kann Abwarten sinnvoller sein als ein verfrühter Wechsel. Ob sich Ihre konkrete Anlage noch länger tragen lässt, bespreche ich gern mit Ihnen vor Ort.




